Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis
Endenergie und Primärenergie – einfach erklärt
Für das Verständnis des Energieausweises ist die Unterscheidung zwischen Endenergie und Primärenergie besonders wichtig. Beide Werte beschreiben den Energieverbrauch eines Gebäudes in kWh pro m² und Jahr, jedoch auf unterschiedlichen Ebenen.
Endenergie
Die Endenergie ist die Energiemenge, die tatsächlich im Gebäude ankommt und vom Nutzer verbraucht wird. Sie entspricht also dem Energiebedarf, der am Zähler abgelesen und bezahlt wird.
- Erdgas für die Heizungsanlage
- Strom für Wärmepumpen oder Heizsysteme
- Fernwärme aus dem Versorgungsnetz
Primärenergie
Die Primärenergie berücksichtigt zusätzlich den gesamten Energieaufwand, der zur Bereitstellung der Endenergie notwendig ist. Dazu gehören Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energie.
Der Primärenergiebedarf ist besonders wichtig für die energetische Bewertung eines Gebäudes und die Einordnung in Effizienzklassen im Energieausweis.Energiebedarfsausweis
Bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises wird basierend auf der Ausführung der thermischen Gebäudehülle, also aller der Umgebung zugewandten Bauteile wie Dach, Außenwände, Fenster, Außentüren, Kellerdecke oder Bodenplatte und der Anlagentechnik, ein berechneter Energiebedarf ermittelt. Hierzu wird die komplette thermische Hüllfläche geometrisch erfasst. Die Berechnung erfolgt unabhängig vom Nutzerverhalten und bietet daher objektiv vergleichbare Ergebnisse. Sie stellt daher keinen realen Verbrauch dar, sondern einen normierten Vergleichswert. So zählt bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises nicht wie Räume beheizt werden, sondern nur ob sie beheizt werden.Energieverbrauchsausweis
Bei der Erstellung eines Energieverbrauchsausweises fließen die Energieverbräuche der letzten 36 zusammenhängenden Abrechnungsmonate ein. Diese umfassen bei Wohngebäuden die Verbräuche zur Beheizung und Warmwassererzeugung. Haushaltsstrom wird dabei nicht berücksichtigt. Bei Nichtwohngebäuden sind zusätzlich die Verbräuche für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung zu erfassen. Abweichend vom Energiebedarfsausweis fließen in den Energieverbrauchsausweis die Energieverbräuche unter Berücksichtigung von Witterungseinflüssen ein. Ein tatsächlicher Nutzereinfluss ist daher bei der Erstellung dieses Typs von Energieausweis inbegriffen. Dies kann jedoch bei einem Nutzerwechsel wie einem Mieter- oder Eigentümerwechsel dazu führen, dass der zukünftige Nutzer basierend auf einem anderen Nutzungsverhalten auch andere Verbräuche sieht. Für die Erstellung des Energieverbrauchsausweises darf der letzte Abrechnungszeitraum laut GEG zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Können vorgenannte Kriterien nicht erfüllt werden, besteht die Pflicht, einen Energiebedarfsausweis auszustellen.Energieausweis bei Neubauten
Bei Neubauten, unabhängig davon ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt, kann ausschließlich ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen, wird der Energiebedarf auf Basis der energetischen Planung und Bauausführung berechnet.
Für die standortunabhängige Vergleichbarkeit von Gebäuden wird zur Ermittlung des Heizbedarfs (und bei Nichtwohngebäuden auch des Kühlbedarfs) das Referenzklima der Stadt Potsdam herangezogen.Energieausweis im Bestand
Solange lückenlose Verbrauchsdaten vorliegen, besteht bei Nichtwohngebäuden unabhängig von Baujahr und Nutzung eine Wahlfreiheit zwischen der Erstellung eines Energiebedarfs- und eines Energieverbrauchsausweises. Bei Wohngebäuden im Bestand besteht unter bestimmten Voraussetzungen Wahlfreiheit zwischen der Ausstellung eines Energiebedarfsausweises und eines Energieverbrauchsausweises.
Wahlfreiheit besteht, wenn:
- das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat oder
- der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
- eine energetische Modernisierung erfolgt ist, die mindestens den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 (WSchV 1977) entspricht.
Ein Energiebedarfsausweis ist Pflicht, wenn:
- weniger als 5 Wohneinheiten vorhanden sind und
- das Gebäude vor 1977 errichtet wurde und
- das Gebäude nicht mindestens der Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 (WSchV 1977) entspricht.
Zusammenfassung Unterschied zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis
Energiebedarfsausweis (berechnet):
- Basierend auf technischer Analyse des Gebäudes
- Berücksichtigung von Dämmung, Fenstern und Heiztechnik
- Unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten
- Hohe Aussagekraft für Sanierungsmaßnahmen
Energieverbrauchsausweis (gemessen):
- Basierend auf realen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
- Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner
- Schnell und kostengünstig zu erstellen
- Geringere Aussagekraft bei Leerstand oder ungewöhnlicher Nutzung
Zusammenfassung Unterschiede in der Bilanzierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Wohngebäude – Bilanzierung von Energiemengen für:
- Beheizung
- Warmwasserbereitung
Nichtwohngebäude – Bilanzierung von Energiemengen für:
- Beheizung
- Warmwasserbereitung
- Kühlung
- Lüftung
- Beleuchtung
Fazit
Der Energiebedarfsausweis bietet eine objektive und technisch fundierte Bewertung, während der Energieverbrauchsausweis eine einfache und kostengünstige Orientierung unter Berücksichtigung des individuellen Nutzerverhaltens liefert.
Für fundierte Entscheidungen – insbesondere bei Sanierungen – ist der Energiebedarfsausweis in der Regel die bessere Wahl. Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Gebäude? Ich erstelle Ihnen sowohl Energiebedarfsausweise als auch Energieverbrauchsausweise fachgerecht, schnell und unkompliziert.